Elektronik
Bitte beachten:
Nach dem Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes 2 der
Europäischen Union zum 24.10.2015, kann eine Lieferung
von elektronischen Bauteilen und Elementen außerhalb
von Deutschland nicht mehr ausgeführt werden.
Entsorgungshinweis: Elektro- und Elektronikschrott dürfen seit dem
24.03.2006 nicht mehr in den Hausmüll geworfen werden.